- Ihre Krankenkassenkarte muss im aktuellen Quartal bereits eingelesen worden sein.
- Die Nachbestellung ist nur bei bereits verordneten Medikamenten oder Heilmitteln möglich.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vor der Ausstellung von Verordnungen zunächst prüfen müssen, ob diese nach dem Heilmittelkatalog und der Diagnose weiter ausgestellt werden dürfen.
- Bitte beachten Sie, daß die Bearbeitung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus:
